Einhand-Türwächter

Artikel vom 4. August 2021

Der gemäß DIN EN 179 vom Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen geprüfte GfS Einhand-Türwächter des Hamburger Fluchtwegspezialisten GfS wird unterhalb der Türklinke montiert und sichert diese gegen Missbrauch und unbefugte Benutzung. Im Notfall kann die Türklinke mit einem Öffnungsvorgang (Einhandbedienung) heruntergedrückt und die Tür geöffnet werden. Hierbei verschiebt sich der GfS Einhand-Türwächter senkrecht nach unten; der Fluchtweg wird frei. Parallel dazu ertönt ein Alarm.

Obwohl der klassische Fluchtweg aus einem Gebäude heraus ins Freie führt, gibt es immer wieder Anforderungen, bei denen die GfS Einhand-Türwächter auch in Außenbereichen eingesetzt werden müssen. Extra für diese Anwendung hat der Hersteller eine Lösung in Form einer spritz- und strahlwassergeschützten Umrüstung der Geräte erarbeitet. Mit dieser Umrüstung, die als zusätzliche Position zum gewünschten GfS Einhand-Türwächter beim Bestellvorgang mit angegeben wird, entspricht der Türwächter der Schutzart IP 45. Auch Einsatzorte und Umgebungen mit hoher Luftfeuchtigkeit, wie z. B. Hallenbäder oder Saunabereiche, können von dieser anwendungsorientierten Lösung profitieren. Aufgrund seiner stabilen Metallausführung ist der GfS Einhand-Türwächter ein langlebiges und wartungsarmes Notausgangssicherungssystem. Verdeckt liegende Schrauben wirken einer eventuellen Sabotage zuverlässig entgegen. Der Hersteller gewährt 5 Jahre Garantie.

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