Automatikschweißmaske erfüllt DGUV-Normen
Atemschutzgeräte
Das Plasmaschneiden ist ein gängiges Verfahren, mit dem sich Einsatzkräfte etwa bei Verkehrsunfällen schnell Zugang zu verletzten Personen in Fahrzeugen verschaffen können. Die entsprechende Norm DIN 14555-3:2016-12 »Rüstwagen« sieht daher das Mitführen eines Plasmaschneidgerätes vor. Allerdings ist die Arbeitsweise mit verschiedenen potenziellen Risiken verbunden – dazu zählen gesundheitsgefährdende Gase, Dämpfe und Stäube, eine starke UV- und IR-Strahlung, hohe Temperaturen und umherspritzendes Material. Daher hat die DGUV die Vorschriften aktualisiert und trifft neue Vorgaben für die mitzuführende PSA. Unter anderem müssen Atemschutz und Schweißmaske in Verbindung mit dem Plasmaschneiden spezielle Anforderungen erfüllen. Einige Ausrüstungen gemäß der Vorgängernorm sind somit nicht mehr zulässig und müssen ersetzt werden.
»Adflo« Gebläseatemschutzsystem
Mit der 3M Speedglas-Automatikschweißmaske »9100 MP« in Kombination mit dem 3M »Adflo« Gebläseatemschutzsystem gehen Feuerwehren auf Nummer sicher. Die Schutzausrüstung entspricht in allen Details den von der DGUV vorgeschriebenen Normen für das Plasmaschneiden. Das All-in-One-System schützt gleichzeitig Kopf, Augen, Gesicht, Atemwege und Gehör. Das große und gewölbte Klarsichtvisier (17 x 10 cm) bietet den Feuerwehrkräften ein weites Sichtfeld. Vor Beginn der Schneid- und Schweißarbeiten wird einfach das Schweißvisier heruntergeklappt, um weiterhin sicher arbeiten zu können. Dank des Gebläseatemschutzsystems können sich die Rettungskräfte frei bewegen und verfügen jederzeit über einen zuverlässigen Atem- und Kopfschutz. Die einfachen Bedienfunktionen der PSA unterstützen zudem ein sicheres und schnelles Arbeiten im Notfall.