Rauchmelder mit Q-Zeichen: Alarmierung für Hörgeminderte

Artikel vom 12. Oktober 2026
Brandschutzsysteme und -komponenten

Der GDV rät, beim Kauf von Rauchmeldern auf das Q-Zeichen zu achten. Humantechnik zeigt zum EUHA-Kongress, worauf es bei Lösungen für hörgeminderte und gehörlose Menschen ankommt – und bindet »Guardion« in ein Signalsystem mit optischer und akustischer Alarmierung ein.

Rauchwarnmelder »Guardion« für hörgeminderte und gehörlose Menschen mit Qualitätszeichen »Q«. (Bild: Humantechnik GmbH)

Rauchwarnmelder sind verpflichtend vorgeschrieben und können im Brandfall frühzeitig warnen. Für Menschen mit Hörminderung oder Gehörlosigkeit reicht ein hochfrequenter Warnton jedoch oft nicht aus. Deshalb stehen beim 70. Kongress der Europäischen Union der Hörakustiker vom 14. bis 16. Oktober in Hannover Rauchwarnmelder im Fokus, die akustische Signale mit weiteren Alarmwegen verbinden.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfiehlt Versicherten, beim Kauf von Rauchmeldern auf das Q-Zeichen zu achten. Das kleine Signet mit der Flamme wird von unabhängigen europäischen Prüfinstituten vergeben und kennzeichnet Rauchwarnmelder, die über die gesetzliche CE-Kennzeichnung nach DIN EN 14604 hinaus geprüft wurden. Die CE-Kennzeichnung bestätigt einen Mindeststandard; das Q-Zeichen steht für zusätzliche Anforderungen an Qualität, Betriebssicherheit und Langlebigkeit.

Q-Zeichen als Kriterium für die Beratung

Für den Hörakustik-Fachhandel ist das Q-Zeichen ein wichtiges Merkmal in Beratung und Verkauf. Rauchwarnmelder mit dieser Kennzeichnung besitzen eine fest eingebaute Langzeit-Lithiumbatterie, sodass ein jährlicher Batteriewechsel entfällt. Außerdem verweist das Zeichen auf eine verbesserte Elektronik und Bauteile, die Fehlalarme reduzieren sollen. Geprüft wird auch die Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüsse, Korrosion und Verschmutzung.

Für schwerhörige und gehörlose Menschen kommt ein weiterer Punkt hinzu: Die Alarmierung muss mehrere Sinne ansprechen. Wenn herkömmliche Warntöne nicht wahrgenommen werden, sind Lösungen gefragt, die akustische, optische oder vibrierende Signale kombinieren. Das entspricht dem Zwei-Sinne-Prinzip, auf das in DIN 14676-1:2018-12, Anhang E, verwiesen wird.

Rauchwarnmelder als Teil eines Signalsystems

Die vorgestellte Lösung arbeitet mit einer fest eingebauten 3,6-V-Lithiumbatterie und ist auf eine Betriebszeit von bis zu zehn Jahren ausgelegt. Die Funktionsfähigkeit wird automatisch überwacht; eine Prüfung ist einmal jährlich vorgesehen. Im Gefahrenfall ertönt ein extra lauter Warnton. Gleichzeitig sendet ein integriertes Modul den Alarm an die Empfänger des »lisa-signolux«-Systems. So können auch Menschen alarmiert werden, die den Ton eines herkömmlichen Rauchmelders nicht oder nur eingeschränkt hören.

Das ist besonders relevant beim Neubau, bei der Sanierung oder beim Bezug einer Mietwohnung. Wer vorhandene Rauchwarnmelder nicht wahrnehmen kann, sollte prüfen lassen, ob geeignete Lösungen installiert oder nachgerüstet werden müssen. Neben der passenden Alarmierungsart bleibt die geprüfte Qualität ein zentrales Kriterium.

App-Funktionen für Kontrolle und Dokumentation

Für Anfang 2027 ist eine App angekündigt, die Kontrolle und Dokumentation erleichtern soll. Damit lassen sich Test- und Fehlerprotokolle erstellen und nachvollziehen. Auch der Batteriestatus soll über die Anwendung abrufbar sein. Die digitale Ergänzung soll die bisherige Sicherheitslösung im Alltag einfacher handhabbar machen und zugleich die Dokumentation unterstützen.

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