Lagerung von Gefahrstoffen
Bau
CEMO GmbH
71384 Weinstadt-Strümpfelbach
Lösungsmittel für Kleber, Farben, Säuren, Bremsflüssigkeit, Öle, Insektizide und Fungizide etc. gehören zu den als Gefahrstoff deklarierten Produkten. Sie sind im Handwerk, der Industrie und der Landwirtschaft nicht mehr wegzudenken. Ein gewisser Vorrat ist daher in praktisch jedem Betrieb zu finden. Nur: Sind die Stoffe auch sicher gelagert? Es gilt vor allem die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten, um Sanktionen zu vermeiden – oder im Schadensfall den Ruin abzuwenden, denn eine Versicherung zahlt meist nur, wenn die einschlägigen Vorschriften eingehalten wurden. Praxiserprobte Hilfsmittel zur sicheren Lagerung von giftigen oder feuergefährlichen bzw. wassergefährdenden Stoffen verschaffen Rechtssicherheit. Gesetze und Verordnungen ändern sich ständig, gerade auch was den Umgang mit Gefahrstoffen betrifft. Neben nationalen Bestimmungen kommen auch eine Vielzahl von EU-Verordnungen hinzu. Was früher »frei« war, kann heute als Gefahrgut gelten, da es eventuell minimale Mengen von bedenklichen Stoffen enthält, die neu klassifiziert wurden. Hier gilt es sich zu informieren, um bei Umgang und Lagerung auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Der Spezialist für sicheres Lagern, Fördern, Dosieren und Tanken, CEMO aus Weinstadt, bietet daher eine praxistaugliche Palette von zugelassenen und geprüften Produkten rund um die Gefahrgutlagerung an. Zwei Punkte sind besonders wichtig, wenn es um die Gefahrenabwehr beim Umgang mit bedenklichen Stoffen geht: die Einstufungen nach der Wassergefährdungsklasse (WGK) und nach der Gefahrstoffverordnung. Anders gesagt, ist der Stoff Wasser verunreinigend oder giftig, ätzend bzw. reizend, muss man bei der Lagerung aufpassen. Bei mobilen Einheiten gelten die gleichen Einstufungen, vor allem die Sicherheit des Behälters ist hier wichtig. Dass die einschlägigen Bestimmungen schon aus Eigeninteresse unbedingt einzuhalten sind, leuchtet ein. Betrieb und auch der Bediener können außerdem bei Fehlern schnell zu hohen Schadenersatz- und Strafzahlungen verurteilt werden. Eine große Rolle beim Strafmaß spielt dabei die Einhaltung der Vorgaben. Versagt ein Fass oder Behälter aus technischen Gründen, ist das tragisch genug, wurde aber versäumt, den Kanister gegen eventuelles Versagen zusätzlich zu sichern – z. B. per Auffangwanne – kann es sehr teuer werden. Da schon minimale Mengen von Stoffen wie Öl große Volumina Wasser oder Erdreich verschmutzen, wird die Dekontamination und Entsorgung von Erdreich schnell sehr kostspielig. Zu beachten sind eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen wie Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz, Verordnung für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung und einige mehr. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, geprüfte und zertifizierte Sicherheitseinrichtungen zu verwenden, die den einschlägigen Vorschriften entsprechen. Der Hersteller aus Weinstadt berät hier gerne, um auch wirklich die richtige Lösung für die jeweilige Anwendung zu finden.