Feuerwehrpläne / Feuerwehrlaufkarten / Räumungskonzepte
Brandschutz ...
Feuerwehrpläne entsprechen in Form und Inhalt der DIN 14095 (05/2007) sowie regionalen Anforderungen. Eine übersichtliche Darstellung von Grundrissen, Gesamtübersicht und 3D-Ansicht sowie einem zusätzlichen Plan mit realen Bildern bieten Feuerwehren komprimierte Informationen zur schnellen Orientierung im Ernstfall. Dadurch wird ein zügiger und zielgerichteter Feuerwehreinsatz ermöglicht, sowie Schäden bei Bränden und Störfällen minimiert. BvB Ringwald gewährleistet eine sorgfältige und kompetente Begehung vor Ort, ausführliche Beratung und eine fachgerechte Abwicklung. Dazu gehört die Abstimmung mit Bauherren, Betreibern, Architekten, Behörden. Die Feuerwehrpläne werden in neuester CAD-Technik entwickelt, dokumentiert und aktualisiert. Entsprechend der DIN 14095 müssen die Pläne 2-jährlich durch eine sachkundige Person geprüft werden. Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 sind Bestandteil einer Brandmeldeanlage. Auf der für jede Meldegruppe separaten Karte (Format DIN-A4 oder DIN-A3) werden neben dem sinnvollsten Laufweg und einem Systemschnitt auch die Art und Anzahl der Melder und der Meldebereich dargestellt. Die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A2.3 gilt u. a. für das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen. Der Arbeitgeber hat danach Maßnahmen zu treffen, die es den Anwesenden bei unmittelbarer erheblicher Gefahr ermöglichen, sich durch sofortiges Verlassen der Arbeitsplätze in Sicherheit zu bringen. Auf Grundlage der Flucht- und Rettungspläne sind Evakuierungsübungen durchzuführen. Um eine strukturierte Übung und Evakuierung im Ernstfall durchführen zu können, ist die Ausbildung von Evakuierungshelfern in notwendiger Anzahl unerlässlich. Diese entspricht inhaltlich der Richtlinie VDI 4062. Alle Schulungen werden als Inhouse-Schulung durchgeführt und auf die individuellen Gegebenheiten angepasst. Nicht nur der Brandschutz spielt gerade bei öffentlichen Gebäuden wie z. B. Verkaufsstätten oder Versammlungsstätten eine wichtige Rolle, sondern auch die Planung einer funktionierenden Evakuierung im Ernstfall. Die Betreiber von Versammlungsstätten und Verkaufsstätten oder ein von ihm Beauftragter hat im Einvernehmen mit der jeweiligen Brandschutzdienststelle eine Brandschutzordnung und ggf. ein Räumungskonzept aufzustellen. Aber auch bei gewerblichen Objekten gewinnt ein durchdachtes Räumungskonzept zunehmend an Bedeutung, da auch hier sichergestellt sein muss, dass alle Beschäftigten sicher die Gebäude verlassen können und sich an der Sammelstelle einfinden. Bei Versammlungsstätten nach § 42 Abs. 1 MVStättV sind u. a. die Maßnahmen, die im Gefahrenfall für eine schnelle und geordnete Räumung der gesamten Versammlungsstätte oder einzelne Bereiche unter besonderer Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung erforderlich sind, festzulegen. Bei Verkaufsstätten nach § 27 Abs. 1 MVKVO gilt dies gleichermaßen wie bei den Versammlungsstätten. Ab einer Verkaufsfläche von mehr als 5000 m² ist ein gesondertes Räumungskonzept zu erstellen. Einerseits soll ein Räumungskonzept so individuell wie möglich, aber dennoch umfassend gestaltet sein. Des Weiteren ist ein Räumungskonzept nicht nur für den Brandfall ausgelegt, sondern umfasst auch weitere Schadenszenarien wie z. B. Unwetter, Hochwasser, Erdrutsch, Terror, Kampfmittelfunde oder Gefahrgutunfälle etc. Abgestimmt auf die individuelle Gebäudesituation erstellt BfB Ringwald ein Räumungskonzept nach VDI 4062 inklusive aller erforderlichen Dokumentationen.