Prüfung von Feuerlöschanlagen / Sprinkler

Artikel vom 10. August 2019
Brandschutz ...

Die Funktion von Sprinkleranlagen in Gebäuden muss im Rahmen der gesetzlichen Brandschutz-Bestimmungen regelmäßig geprüft werden. Sprinkler-Nassanlagen müssen nach 25 Jahren, Trockenanlagen je nach Zustand bereits nach 5 bis 12,5 Jahren von technischen Sachverständigen vor Ort überprüft werden. Stichprobenhaft werden dabei Sprinklerköpfe für weiterführende Laboruntersuchungen entnommen. Dekra bietet jetzt die labortechnische Prüfung von Sprinklerköpfen aus Sprinkleraltanlagen an – auch für Sachverständige und befähigte Personen. Das Leistungsspektrum umfasst einen nach DIN EN ISO/IEC17025 akkreditierten Sprinklerprüfstand sowie labortechnische Untersuchung von Sprinklerköpfen aus Altanlagen (Anhang A, VdS 2091 mit Bezug auf DIN EN 12259). Dies beinhaltet die Funktionsprüfung, die Prüfung des Wasserdurchflusses (K-Faktor) und Prüfung der Nennansprechtemperatur. Zusätzlich zur Sprinklerprüfung können im Dekra-Labor zerstörungsfeie wie auch zerstörende werkstoffkundliche Untersuchungen an Zuleitungen und Anbauteilen der gesamten Feuerlöschanlage durchgeführt werden. Ebenso erstellen die Experten Schadensanalysen, zum Beispiel bei Leckagen oder Korrosionserscheinungen sowie Gutachten im Schadenfall. Dekra präsentierte auf der Leitmesse für Brandschutz FeuerTrutz (Ende Februar 2019) in Nürnberg das komplette Spektrum an Prüfleistungen rund um den Brandschutz: neben Sprinklerprüfungen die Prüfung brandschutztechnischer Einrichtungen, Stellung von Brandschutzbeauftragten, betrieblicher Brandschutz, baubegleitende Prüfungen von Brandabschottungsmaßnahmen, Brandlast-Berechnungen und Entrauchungskonepte.

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