Bundeseinheitliche Sirenenalarmierung über BOS-Digitalfunknetz

Artikel vom 19. Juli 2022
Leitstellentechnik

Um die Warnung der Bevölkerung zu stärken, stellt der Bund Mittel für die Förderung der Sireneninfrastruktur bereit. Der Bundesverband Professioneller Mobilfunk (PMeV) hat hierzu eine Handreichung zur bundeseinheitlichen Sirenenalarmierung verfasst.

Die Sirenenalarmierung ist aktueller denn je (Bild: Hörmann).

Die Sirenenalarmierung ist aktueller denn je (Bild: Hörmann).

Spätestens seit der Flutkatastrophe im Juli 2021 steht die Sirenenalarmierung wieder auf der politischen Tagesordnung. Vor dem Hintergrund der Expertenprognosen zu den Folgen des Klimawandels ist die Warnung der Bevölkerung mit Sirenen und bundesweiter Sirenenalarmierung aktueller denn je. Gerade nach der Flutkatastrophe 2021 kann man ohne Übertreibung sagen: Es geht hierbei um Leben und Tod. »Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass Sirenen mit ihrem Weckeffekt sicherstellen können, auch die Teile der Bevölkerung zügig und zuverlässig zu warnen, die zum Ereigniszeitpunkt keinen Zugriff auf andere Warnmittel haben«, unterstreicht das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) 2021 im Bericht zu seiner Neuausrichtung die hohe Bedeutung von Sirenen für den Schutz der Bevölkerung.

Bereits im März 2019 hat die Arbeitsgruppe (AG) »Operations« des PMeV – Netzwerk sichere Kommunikation eine Unterarbeitsgruppe (UAG) zum Thema »Sirenenalarmierung« gegründet. In der UAG haben sich Vertreter und Experten der Verwaltungen, Bedarfsträger, Leitstellenhersteller, Endgeräteproduzenten und Hersteller von Sirenen und Geräten zur Ansteuerung von Sirenen (Sirenensteuerungen) zusammengefunden, um ein einheitliches Lösungskonzept zur Alarmierung der Sirenen unter Nutzung des Digitalfunknetzes für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Digitalfunk BOS) in Deutschland, aber auch für zukünftige Kommunikationssysteme der BOS zu erarbeiten.

Lösungskonzept liegt vor

Dieses Lösungskonzept liegt als Handreichung vor und ist auf der PMeV-Website veröffentlicht. Die Sirenenalarmierung verfügt somit neben den bewährten Richtlinien zur analogen und digitalen Alarmierung nun auch über eine Empfehlung für die Ansteuerung von Sirenen über den Digitalfunk BOS der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS). Die Handreichung ist im Informationsaustausch mit der BDBOS erarbeitet worden. Sie erweitert die bereits existierenden Nutzungskonzepte »Alarmierung« der BDBOS und einiger Bundesländer im Bereich Fernwirken um den Teil der Sirenenalarmierung.

Beweggründe für das Konzept

Vor dem Hintergrund der erweiterten Nutzung des BOS-Digitalfunknetzes hatten sich für die Mitstreiter der AG »Operations« mehrere Beweggründe ergeben, die Sirenenalarmierung über den Digitalfunk BOS auf die Agenda zu setzen. Hierzu zählten die geplante Abschaltung von Analogfunknetzen und der Verlust lokaler Auslösemöglichkeiten, etwa in den feuerwehrtechnischen Zentralen, bei Umrüstung von der analogen auf die digitale Funkalarmierung nach POCSAG-Standard gemäß der Technischen Richtlinie der BOS (TR-BOS Geräte für die digitale Funkalarmierung). So spielten auch die Planungen zur Ablösung oder Erweiterung von analogen Alarmierungsnetzen durch den Digitalfunk BOS seit 2018 eine wichtige Rolle sowie konkrete Projekte in den Jahren 2019 und 2020 in Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Zudem gaben die Bedarfsträger zu verstehen, dass sie eine einheitliche Lösung als hilfreich und notwendig erachten. Die Hersteller wiederum sprachen sich für einheitliche Rahmenbedingungen und Leistungsabgrenzungen aus. Schließlich galt und gilt es, einen Flickenteppich an Lösungen zu vermeiden.

Bundeseinheitliche Lösung dringend notwendig

Eine bundeseinheitliche Lösung liegt im Interesse aller beteiligten Akteure. Sie ist im Rahmen der bestehenden Regularien und Nutzungskonzepte nicht nur möglich, sondern erscheint auch vor dem Hintergrund der im Rahmen der Neuausrichtung des BBK geplanten Wiedereinführung der länderübergreifenden Sirenenalarmierung auf Bundesebene dringend notwendig. Die Handlungsempfehlung beschreibt ein weitgehend einheitliches Konzept, das es umzusetzen gilt, um zu einem weitestgehend einheitlichen Vorgehen bei den Alarmierungsszenarien zu kommen. Dies wird nur gelingen, wenn die Behörden, die Bedarfsträger und die Industrie abgestimmt vorgehen. Dabei erscheint es notwendig, dieses Lösungskonzept der AG »Operations« und die Arbeiten der verschiedenen zuständigen Organisationen, die in einigen Bundesländern wegen des dringenden Handlungsbedarfs bereits bestehen, bei Bedarf zu harmonisieren. Eine von Anwendern, Behörden und Herstellern getragene Lösung kann den Weg für eine bundesweit weitgehend einheitliche Umsetzung der Sirenensteuerung im BOS-Digitalfunknetz ebnen.

Unterstützung seitens des Bunds

Der Bund unterstützt inzwischen die Länder bei der Ertüchtigung und dem Wiederaufbau von Sirenen, die an das BOS-Digitalfunknetz angebunden werden können, mit bis zu 88 Millionen Euro. Das BBK arbeitet bereits gemeinsam mit der autorisierten Stelle des Bundes und der BDBOS an einer Konzeptionierung zur Ansteuerung von Sirenen aus dem Modularen Warnsystem (MoWaS) heraus. Dabei setzt das BBK auf die erfolgreiche Arbeit und Expertise der unter dem Dach des PMeV engagierten Spezialisten zur Implementierung und vereinheitlichten Nutzung der Sirenensteuerung in Deutschland.

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