Sommerurlaub mit der Drohne: Regeln in Waldbrandgebieten
Brandschutz ...
In Europas Urlaubsregionen brennen derzeit große Wald- und Vegetationsflächen. Drohnen-Camp weist darauf hin, dass private Drohnen Löschflugzeuge und Rettungshubschrauber behindern können. Piloten sollten Sperrzonen, Apps und Behördenhinweise prüfen.

Viele deutsche Urlauber reisen derzeit in Regionen am Mittelmeer, in denen Wald- und Vegetationsbrände die Einsatzkräfte fordern. Betroffen sind nach Angaben der Mitteilung unter anderem Frankreich, Spanien, Italien, Griechenland und die Türkei. Wer ein unbemanntes Fluggerät mitnimmt, sollte Starts in der Nähe von Bränden besonders kritisch prüfen. Private oder gewerbliche Flüge können den Luftraum blockieren, den Löschflugzeuge, Rettungshubschrauber und behördliche Aufklärungssysteme benötigen.
Einsatzkräfte nutzen Luftaufklärung, um Glutnester zu finden, Löschflugzeuge zu koordinieren oder vermisste Menschen zu suchen. Kommt ein nicht angemeldetes Gerät in dasselbe Einsatzgebiet, kann das den Ablauf verzögern. Besatzungen von Löschflugzeugen fliegen häufig niedrig, bei Rauch und unter Zeitdruck. Für ein plötzlich auftauchendes Luftfahrzeug bleiben oft nur Sekunden Reaktionszeit. Drohnen-Camp verweist deshalb darauf, dass sichtbare Rauchentwicklung, laufende Löscharbeiten und kurzfristige Behördeninformationen für Piloten ein klares Warnsignal sind.
Unterschiedliche Regeln in Europa
Die europäische Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 legt mit SERA.3101 fest, dass kein Luftfahrzeug so betrieben werden darf, dass Leben oder Eigentum Dritter gefährdet werden. Wie dieser Grundsatz bei Waldbränden umgesetzt wird, unterscheidet sich jedoch je nach Land.
Frankreich nennt für Flächenbrände einen Referenzwert von mindestens fünf nautischen Meilen, also rund neun Kilometern, um den Brandherd und bis zu einer Höhe von 5.000 Fuß. Das entspricht etwa 1.500 Metern. Der Abstand ist weit gefasst, weil Löschflugzeuge und Hubschrauber auch abseits der Brandstelle über längere Anflugwege unterwegs sind. Dazu zählen auch Bereiche für Wassernachschub, etwa Seen oder Flugplätze mit Wassertanks, sogenannte Pélicandromes.
In Deutschland gilt nach § 21h Luftverkehrs-Ordnung ein Flugverbot über Unfallorten und Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie in einem seitlichen Abstand von 100 Metern. Diese Vorgabe ist eine gesetzliche Untergrenze. Bei Waldbränden mit Luftfahrzeugen sollten Piloten deutlich mehr Abstand halten und Anweisungen der Einsatzleitung sowie temporäre Flugbeschränkungen beachten. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden, in schweren Fällen bis zu 50.000 Euro.
Spanien und Italien arbeiten ohne festen pauschalen Abstand. Dort werden bei Bedarf temporäre Sperrzonen eingerichtet, die per NOTAM veröffentlicht und über offizielle Angebote wie ENAIRE Drones oder D-Flight angezeigt werden. Piloten müssen diese Informationen vor jedem Start prüfen.
Vor dem Start Karten und Hinweise prüfen
Für Reisende reicht es nicht aus, sich nur vor der Abfahrt über allgemeine Regeln zu informieren. Die Lage kann sich bei Bränden kurzfristig ändern. In Deutschland sollte das DIPUL-Kartenportal genutzt werden, in Frankreich das Portal der SIA, in Spanien ENAIRE Drones und in Italien D-Flight. Zusätzlich sind NOTAM, Hinweise der Flugsicherung, sichtbarer Rauch und Anweisungen der Behörden zu beachten.
Wer einen beginnenden Wald- oder Vegetationsbrand entdeckt, sollte die zuständigen Stellen informieren und nicht versuchen, eigene Aufnahmen anzufertigen. Wenn Rauch oder ein laufender Löscheinsatz zu sehen ist, sollte das Fluggerät am Boden bleiben – auch dann, wenn ein Start nach den allgemeinen Regeln noch möglich erscheinen könnte.
Weitere Informationen: Drohnenregeln in über 140 Ländern


