Brandschutztüren aus Holz für geprüften Feuerschutz im Bau
Brandschutzsysteme und -komponenten
Schörghuber zeigt, wie Brandschutztüren aus Holz in öffentlichen Gebäuden Brandabschnitte sichern. Die Feuerschutzabschlüsse sind für T30, T60, T90 und T120 ausgelegt, verfügen über Zulassungen und lassen sich mit Rauch-, Schall- und Einbruchschutz kombinieren.

Die Türen können neben Feuerbeständigkeit auch Rauch- und Schallschutz sowie Einbruchhemmung bieten; hinzu kommen verschiedene Oberflächendesigns. (Bild: Schörghuber / Laura Thiesbrummel)
Öffentliche Bauvorhaben stellen regelmäßig Anforderungen an den baulichen Brandschutz. Wände, Decken und Feuerschutzabschlüsse müssen so geplant werden, dass sie einzelne Brandabschnitte bilden und im Ernstfall die Ausbreitung von Feuer auf andere Gebäudeteile verzögern. Feuerschutzabschlüsse kommen unter anderem in langen Fluren, Treppenhäusern, Notausgängen und zur Abschottung von Fluchtwegen zum Einsatz. Sie schließen im Brandfall automatisch und tragen dazu bei, Menschen zu retten, die Arbeit der Feuerwehr zu unterstützen sowie Sachwerte und die Standsicherheit des Gebäudes zu schützen.
Regelwerk und Feuerwiderstand
Die Vorgaben zum baulichen Brandschutz ergeben sich aus den Landesbauordnungen sowie aus den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. In Deutschland und Österreich besitzt jedes Bundesland eine eigene Bauordnung. Für Brandschutztüren ist außerdem die DIN 4102-5 relevant. Sie beschreibt die Anforderungen, auf deren Grundlage die Türen vom Deutschen Institut für Bautechnik geprüft und zugelassen werden müssen. Unterschieden wird nach Feuerwiderstandsklassen: T30 steht für feuerhemmend, T60 für hochfeuerhemmend, T90 für feuerbeständig und T120 für hochfeuerbeständig. Die Zahl gibt an, wie lange der Abschluss den Feuerdurchtritt unter Prüfbedingungen verhindert.
Einbau und Gebäudenutzung
Welche Feuerwiderstandsdauer erforderlich ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Eine wichtige Rolle spielt die Brandschutzklasse der Wand, in die der Abschluss eingebaut wird. Möglich sind Einbausituationen in Beton- und Trockenbauwänden ebenso wie in Holzständerwerk oder Mauerwerk. Hinzu kommt die Nutzung des Gebäudes. Für Krankenhäuser gelten etwa Vorgaben aus der Krankenhausbauverordnung, für Hotels Regelungen der Beherbergungsstättenverordnung. Auch Gebäudehöhe und Nutzfläche beeinflussen die Anforderungen, da die Musterbauordnung Gebäude in fünf Klassen einteilt. Je höher ein Gebäude ist und je größer die Nutzfläche ausfällt, desto länger müssen die Abschlüsse einem Brand standhalten.
Gestaltung und Zusatzfunktionen
Neben der Funktion spielen in repräsentativen Bereichen auch Gestaltung und Abstimmung auf die Architektur eine Rolle. Das Programm »Brandschutztüren aus Holz« von Schörghuber umfasst ein- und zweiflügelige Ausführungen mit unterschiedlichen Oberflächen, darunter Furniere, Schichtstoffe und Lackierungen. Lichtausschnitte, Glas-Seitenteile, Oberlichter und Festverglasungen erweitern die Möglichkeiten. Zugelassen sind zudem weitere Ausstattungen wie verdeckt liegende Bänder, Schlösser oder E-Öffner. Optional lassen sich die Feuerschutzabschlüsse mit Rauchschutz, Schallschutz oder Einbruchhemmung kombinieren. Dadurch können Händler, Planer und Verarbeiter die Funktion und das Erscheinungsbild projektbezogen abstimmen; eine Lieferung ist bereits ab Stückzahl 1 möglich.




