Notfallreform: Rettungsdienst fordert sichere Finanzierung

Artikel vom 8. September 2026
Dienstleistungen

Vor der Bundestagsanhörung zur Notfallreform verlangen Hilfsorganisationen, Luftrettung und Feuerwehren klare Finanzierungsregeln und stimmberechtigte Sitze im geplanten Fachgremium. Effizienz dürfe dabei nicht zulasten von Verfügbarkeit, Qualität und Personal gehen.

Luft- und Bodenrettung im Zusammenspiel: Ohne verlässliche Finanzierung ist die schnelle notfallmedizinische Versorgung in Deutschland gefährdet. (Bild: Daniel Hecht)

Vor der Anhörung zur Reform der Notfallversorgung im Deutschen Bundestag am 9. September fordern die anerkannten Hilfs- und beauftragten Luftrettungsorganisationen sowie die Feuerwehren Nachbesserungen am Gesetzentwurf. ADAC Luftrettung, ASB, DFV mit AGBF, DLRG, DRK, DRF Luftrettung, JUH mit Johanniter Luftrettung und MHD begrüßen die Reform grundsätzlich. Entscheidend seien aus ihrer Sicht aber zwei Punkte: eine verlässliche Finanzierung des Rettungsdienstes und eine angemessene, stimmberechtigte Beteiligung der Akteure, die die Notfallversorgung täglich sicherstellen.

Die Organisationen sehen die Reform als Chance, die notfallmedizinische Versorgung in Deutschland weiterzuentwickeln. Dazu zählen eine bessere Patientensteuerung, moderne und vernetzte Leitstellen, eine bedarfsgerechte Disposition von Rettungsmitteln und weniger unnötige Bürokratie. Gleichzeitig müsse die Reform an der Realität der täglichen Versorgung ansetzen. Rettungsdienst und Luftrettung seien zentrale Bestandteile der öffentlichen Daseinsvorsorge und müssten entsprechend in Entscheidungen über ihre Weiterentwicklung eingebunden werden.

Finanzierung muss Vorhaltung berücksichtigen

Der Rettungsdienst muss rund um die Uhr einsatzbereit sein, unabhängig davon, wie viele Einsätze tatsächlich anfallen. Die Kosten werden nach Darstellung der Organisationen wesentlich durch Faktoren geprägt, die die Leistungserbringer nur begrenzt beeinflussen können. Genannt werden unter anderem Tariflöhne und Personalkosten, die angespannte Fachkräftesituation, steigende Ausgaben für Fahrzeuge und Medizintechnik sowie zunehmende Anforderungen an Qualität, Sicherheit und technische Ausstattung.

Die geplante stärkere Vernetzung der Notfallversorgung wird ausdrücklich unterstützt. Effizienz dürfe jedoch nicht mit Einsparung gleichgesetzt werden. Wenn notwendige Personal-, Vorhalte-, Betriebs-, Ausbildungs- und Investitionskosten nicht verlässlich refinanziert werden, könnten Verfügbarkeit, Qualität und Weiterentwicklung des Systems unter Druck geraten. Deshalb fordern die Unterzeichner klare gesetzliche Finanzierungsregelungen, die den besonderen Anforderungen der Notfallrettung Rechnung tragen. Insbesondere dürfe die Vergütung nicht starr gedeckelt werden.

Mitentscheidung im Fachgremium gefordert

Der Gesetzentwurf sieht mit dem Fachgremium medizinische Notfallrettung nach § 133b SGB V erstmals ein bundesweites Gremium vor, das unter anderem Rahmenempfehlungen für die Notfallrettung entwickeln soll. Eine stärkere bundesweite Vernetzung und einheitliche Qualitätsstandards werden grundsätzlich begrüßt.

Die Zusammensetzung des Gremiums müsse sich jedoch an der tatsächlichen Verantwortung im Rettungsdienst orientieren. Die anerkannten Hilfsorganisationen, die beauftragten Luftrettungsorganisationen und die Feuerwehren sichern nach eigenen Angaben gemeinsam annähernd 100 Prozent der Notfallrettung in Deutschland. Aus Sicht der Unterzeichner reicht es deshalb nicht aus, sie lediglich anzuhören. Sie fordern eigene stimmberechtigte Sitze, damit die Perspektive derjenigen einfließt, die Standards später in der Praxis umsetzen.

Reform gemeinsam weiterentwickeln

Für das weitere Gesetzgebungsverfahren bieten die Organisationen ihre fachliche Expertise an. Ziel sei ein Rettungsdienst, der auch künftig schnell, flächendeckend, qualitätsgesichert und rund um die Uhr für die Bevölkerung verfügbar ist. Die Reform könne dazu beitragen, Strukturen besser zu vernetzen und Abläufe zu verbessern. Voraussetzung sei aber, dass Finanzierung, Vorhaltung, Personalbedarf und praktische Verantwortung im Rettungsdienst im Gesetz ausreichend berücksichtigt werden.

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